Definition – Blindheit

Blindheit

Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen. Sie kann angeboren oder
erworben sein und ist in der Regel irreversibel. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere Behinderung, bei der nach deutscher Gesetzgebung ein Anspruch auf Beihilfe (Blindengeld) besteht, der im Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72) geregelt wird.

Definitionen

In Deutschland gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Versorgungsrichtlinien eine Person als blind, wenn ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge auch mit optimaler Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur höchstens 0, 02 beträgt (Sehrest von 2% oder weniger), oder wenn andere dauerhafte Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beeinträchtigung gleichzusetzen sind. Nach Aussage der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) gilt dies für die konzentrische Einschränkung der äußeren Gesichtsfeldgrenzen auf höchstens 5 Grad (Röhrengesichtsfeld). Nicht zur Blindheit in diesem Sinne gehören die Farbenblindheit (Achromatopsie) und die Nachtblindheit (Hemeralopie).

Eine Reduktion der Sehschärfe auf weniger als 0, 3 auf dem besseren Auge (Sehrest von 30% oder weniger) wird ebenfalls als Sehbehinderung bezeichnet. Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besser sehenden Auge mit optimaler Korrektur lediglich eine Sehschärfe von nicht mehr als 0, 05 besitzt (Sehrest von 5% oder weniger).

Die Definition von Blindheit oder Sehbehinderung erfolgt im juristischen Sinne immer unter Bezugnahme auf die betroffene "Person" und nicht auf das Auge als "Organ". Sehbehinderungen, hochgradige Sehbehinderungen und Blindheit können demgegenüber mit den jeweils genannten Grenzwerten auch einseitig - bei normalem visuellem Leistungsvermögen des gesunden Auges - auftreten. Dies führt zwar unter medizinischen Gesichtspunkten zu einer monokularen Sehbehinderung oder Blindheit, die betreffende Person gilt im juristischen Sinne jedoch nicht als blind oder sehbehindert, sodass hier in der Annahme eines ausreichenden Orientierungsvermögens trotz praktischer Einäugigkeit auch kein Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht.

Amaurose

Gegenüber dem Begriff "Blindheit" bezeichnet der medizinische Fachausdruck Amaurose ausschließlich die vollständig fehlende Lichtscheinwahrnehmung eines oder beider Augen bei Verlust jeglicher optischer Reizverarbeitung (Vollblindheit).

Ursachen und Verbreitung

Grundsätzlich kann jede Störung einer Struktur des visuellen Systems zu einer Erblindung führen.

  • angeborene Blindheit
    • fehlende Elemente des Sehapparates
    • fehlende Verbindung zwischen Auge und Gehirn
  • frühkindlich entwicklungsbedingte Blindheit
    • ungenügende Ausdifferenzierung der kortikalen Sehstrukturen (Amblyopie), z. B. durch Schielerkrankung (Strabismus)
  • genetische Veranlagungen, die im Laufe des Lebens zur Erblindung führen können (z. B. Retinopathia pigmentosa, juvenile Makuladegeneration, hereditäre Optikusatrophie)
  • erworbene Blindheit
    • altersbedingte Makuladegeneration (AMD) als häufigste Ursachen in Industrieländern, in D etwa 50 %
    • Trübung der Augenlinse graue Star, als weltweit häufigste Ursache
    • Diabetes, in D etwa 17 %
    • akuter oder chronischer grüner Star (Glaukom), in D etwa 20 %
    • Netzhautablösung
    • Folge eines Schlaganfalls
    • Embolien oder Thrombosen der versorgenden Blutgefäße
    • Verletzungen
    • Infektionen (z. B. Trachom)

Nach dem WHO-Report von 2004 leben in Deutschland 164.000 (0, 2 %) blinde und 1.066.000 (1, 3 %) sehbehinderte Menschen. In Deutschland erblinden jährlich ca. 10.000 Menschen neu (Inzidenz 12, 3/100.000) und ca. 160 Kinder werden blind geboren (2 von 10.000). Während es zwischen 1990 und 2002 nur zu einem moderaten Anstieg der Blindheit um 9 % gekommen ist, konnte ein Anstieg von Sehbehinderungen um 80 % registriert werden. Dies ist vor allem auf die erhöhte Lebenserwartung zurückzuführen. Während bei Menschen bis zum 39. Lebensjahr die Optikusatrophie als häufigste Erblindungsursache gilt, ist dies in der Altersgruppe vom 40. bis 79. Lebensjahr die Diabetische Retinopathie und ab dem 80. Lebensjahr die altersbedingte Makuladegeneration, gefolgt vom Glaukom. Da 48 % aller Erblindungen ab dem 80. Lebensjahr auftreten, ist die altersbedingte Makuladegeneration insgesamt die häufigste Ursache für Erblindung in Deutschland. 68 % aller Neuerblindungen betreffen Frauen. Hauptgrund dafür dürfte sein, dass Frauen aufgrund ihrer wesentlich höheren Lebenserwartung in dieser Altersgruppe überproportional vertreten sind.

Folgen, Auswirkungen und Chancen

Eine Blindheit geht immer auch mit dem Verlust eines ausreichenden Orientierungsvermögens einher. Eine Reihe von Hilfsmitteln erleichtern zwar das tägliche Leben, führen jedoch zu entsprechender Abhängigkeit in vielerlei Hinsicht. Zwar ist eine unabhängige Lebensführung und Selbständigkeit Ziel eines jeden Betroffenen, eine relative Hilfsbedürftigkeit ist damit jedoch nicht ausgeschlossen. Häufig führen mangelnde Berufschancen, geringe Sozialkontakte und Probleme bei der gesellschaftlichen und beruflichen Integration zu sozialem Rückzug. Auch das Bild in der Öffentlichkeit ist häufig geprägt durch Vorurteile und durch Unkenntnis entstandene Ansichten.

Eine umfassende infrastrukturelle, gesellschaftliche und kulturelle Ausrichtung an die Bedürfnisse von blinden Menschen ist jedoch in der Lage, das Spannungsfeld zwischen "Normalen" und "Behinderten" und die Probleme der Integration, wenn auch nicht zu beseitigen, so doch erheblich zu reduzieren, wie das Beispiel der Stadt Marburg mit der dort ansässigen Blindenstudienanstalt seit Jahrzehnten beweist. Dazu gehört nicht nur die Entwicklung geeigneter Hilfsmittel wie akustische Ampelanlagen oder Speisekarten in Brailleschrift, sondern die konsequente Integration blinder Menschen in das gesamte infrastrukturelle, gesellschaftliche, kulturelle und städtebauliche Gefüge einer Stadt.

Förderung

Da therapeutische Optionen in Fällen von Blindheit meistens nicht bestehen, kommt den Schulungsmaßnahmen (Rehabilitation) eine große Bedeutung zu. Das Ziel ist hierbei vor allem, blinden Menschen eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

Insbesondere bei blinden und sehbehinderten Kindern ist eine Frühförderung, entweder im Rahmen von spezialisierten Kindergärten und Sonderschulen, oder integriert in "normalen“ Institutionen eine wichtige Voraussetzung, um die intellektuelle Entwicklung, Eigenständigkeit und die beruflichen Chancen abzusichern.